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REACH

Unter REACH versteht man die EU-Chemikalien-Richtlinie Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Die Abkürzung steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. REACH betrifft die meisten produzierenden Unternehmen 
Im Artikel 33 der Verordnung geht es darum, wie die Glieder der Lieferkette und der Endverbraucher informiert werden müssen. Diese Pflicht besteht, wenn ein Produkt einen Stoff aus der im Anhang XIV der Verordnung enthält, der mehr als  0,1 Gewichts-Prozente des Produkts ausmacht. Mehr über REACH können Sie z.B. hier auf dem Informationsportal des Umweltbundesamts erfahren. 
Eine aktualisierte Kandidatenliste (Stand 25.06.2020; siehe https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table) gemäß Artikel 59 (1, 10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006(REACH) wurde publiziert.
Unserer Erzeugnisse und ihre Verpackungen können folgende Stoffe der aktuellen Kandidatenliste in Konzentrationen von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten:
Blei                                                     (CAS 7439-92-1, EC 231-100-4)
Cadmium                                          (CAS 7441-43-9, EC 231-152-8).
Lesen Sie dazu hier unsere Stellungnahme.